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JUDr. Jiřina LužováRechtsanwaltskanzlei · Prag
Prag · Gegründet 1994

Insolvenzrecht.Dreißig Jahre Erfahrung.Eine Spezialisierung.

Eine auf Insolvenzverfahren, Insolvenzverwaltung und umfassende Rechtsberatung spezialisierte Kanzlei. JUDr. Jiřina Lužová ist Insolvenzverwalterin mit Sonderzulassung — eine der wenigen Anwältinnen in der Tschechischen Republik mit dieser Berechtigung.

30+Jahre Praxis
800+abgeschlossene Verfahren
ISSonderzulassung IS
10+Spezialisten im Team
Porträt von JUDr. Jiřina Lužová
Unsere Stärken

Warum Mandanten uns ihre anspruchsvollsten Verfahren anvertrauen

Spezialisierung ohne Kompromisse

Insolvenz- und Konkursrecht ist keine Nebenagenda — es ist seit 1996 unser Hauptgebiet. Eine Tiefe, die allgemeine Praxis nicht bieten kann.

Sonderzulassung als Insolvenzverwalter

JUDr. Lužová ist berechtigt, auch Insolvenzmassen von Finanzinstituten und anderen Subjekten zu verwalten, für die das Gesetz eine Sonderzulassung verlangt — vergeben nach strenger Prüfung durch das tschechische Justizministerium.

Ein Team mit persönlichem Zugang

Sie sind keine Aktennummer. Jeden Fall führt ein erfahrener Jurist vom ersten Tag bis zum Abschluss des Verfahrens. Wir reagieren schnell und kommunizieren verständlich.

Leistungen

Was wir für Sie leisten

Von der Erstberatung über die Vertretung im Insolvenzverfahren bis zum Ankauf ganzer Forderungsportfolios.

01

Insolvenzverfahren & Verwaltung

Wir vertreten Gläubiger und Schuldner in allen Phasen des Insolvenzverfahrens — von der Antragstellung über die Forderungsanmeldung bis zur Verteilung. JUDr. Lužová ist zugleich Insolvenzverwalterin mit Sonderzulassung.

  • Vertretung von Gläubigern und Schuldnern
  • Forderungsanmeldung und -bestreitung
  • Sanierung und Entschuldung
  • Verwaltung der Insolvenzmasse
  • Anfechtungsstreitigkeiten
02

Forderungsankauf

Sie müssen notleidende Forderungen oder ein ganzes Portfolio schnell verwerten? Wir kaufen einzelne Forderungen und ganze Bündel — schnell, diskret und zu fairen Bedingungen.

  • Ankauf einzelner Forderungen
  • Ankauf ganzer Portfolios
  • Bewertung und Durchsetzbarkeit
  • Besicherte und unbesicherte Forderungen
03

Umfassende Rechtsberatung

Drei Jahrzehnte Praxis bedeuten: Wir lösen auch Angelegenheiten jenseits der Insolvenz. Wir beraten private und unternehmerische Mandanten in folgenden Bereichen:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Verwaltungs- und Strafrecht

Wie die Zusammenarbeit abläuft

  1. 01

    Beratung

    Schildern Sie Ihre Situation — das erste Gespräch ist unverbindlich. Ob Schuldner oder Gläubiger, wir beurteilen, ob und wie wir helfen können.

  2. 02

    Analyse

    Wir prüfen die Unterlagen und bewerten die gesamte Lage — Forderungen, Vermögen und Risiken — und erarbeiten die realistischen Optionen für das weitere Vorgehen.

  3. 03

    Lösungsvorschlag

    Wir legen einen maßgeschneiderten Plan vor: für Schuldner Entschuldung oder Sanierung (und wenn kein anderer Weg bleibt, die Durchführung eines Konkursverfahrens), für Gläubiger die Durchsetzung und Verteidigung von Forderungen oder deren Ankauf.

  4. 04

    Vertretung

    Wir übernehmen Ihren Fall und vertreten Sie bei jedem Schritt — von der Antragstellung oder Forderungsanmeldung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Vereinbaren wir eine Beratung

Eine Insolvenz hat öfter eine Lösung, als es scheint — aber die Zeit ist entscheidend. Je früher wir beginnen, desto mehr Wege bleiben offen. Die erste Beratung ist unverbindlich und vertraulich.

Schreiben Sie uns
Über die Kanzlei

Dreißig Jahre.Hunderte Verfahren.Dutzende zufriedener Mandanten.

Die Kanzlei von JUDr. Jiřina Lužová wurde 1994 gegründet und konzentriert sich von Anfang an auf Handelsrecht und das Insolvenzrecht. 2009, mit dem Inkrafttreten des neuen Insolvenzgesetzes, erhielt die Kanzlei als eine der ersten den Status eines Insolvenzverwalters mit Sonderzulassung.

In drei Jahrzehnten haben wir Hunderte von Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen — von kleineren Fällen natürlicher Personen bis hin zu umfangreichen Verfahren von Handelsgesellschaften. Zu unseren Mandanten zählen führende tschechische Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen, die die Verbindung von Fachwissen und persönlichem Zugang schätzen.

Die Kanzlei hat ihren Sitz im historischen Zentrum Prags, Dušní 22, Prag 1, und besteht aus einem Team von über zehn spezialisierten Juristen und Beratern.

Ausgewählte Mandanten

Praha 5 · Bankwesen

Sberbank CZ, a.s. v likvidaci

Eine der größten Insolvenzen in der Geschichte der Tschechischen Republik. Nach Entzug der Banklizenz 2022 bestellte das Stadtgericht Prag JUDr. Lužová zunächst als Liquidatorin und dann als Insolvenzverwalterin; die Gläubiger brachten ihr volles Vertrauen entgegen. In einem Verfahren mit über 22.000 Gläubigern gelang es, das Kreditportfolio mit einem Nominalwert von über 47 Milliarden CZK an die Česká spořitelna zu veräußern.

sberbank.cz →

Brno · Bankwesen

ERB bank, a.s. v likvidaci

Die erste Bankliquidation im Portfolio der Kanzlei. Das Regionalgericht Brünn stellte 2018 die Insolvenz fest und eröffnete das Konkursverfahren; JUDr. Lužová wurde als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Erfahrungen aus diesem Verfahren veranlassten die Tschechische Nationalbank, sie später auch mit der Liquidation der Sberbank CZ zu beauftragen.

erbank.cz →

Brno · Spargenossenschaft

WPB Capital, spořitelní družstvo v likvidaci

In den komplexesten Fällen des Zusammenbruchs von Finanzinstituten wenden sich sowohl die Tschechische Nationalbank als auch die Gerichte wiederholt an uns — von der ersten Bankliquidation über eine der größten Insolvenzen in der Geschichte der Tschechischen Republik bis hin zu einem jahrzehntelangen Fall einer Spargenossenschaft.

wpb.cz →
  • Kreditní banka Plzeň, a.s. – v likvidaciPraha 1 · Bankwesen
  • Státní pedagogické nakladatelství, n.p.Praha 2 · Verlagswesen
  • MARO, spol. s r.o.Praha 10
  • Vojenské stavby – státní podnik v likvidaciPraha 8 · Bauwesen
  • Konstrukční oceli POLDI, s.r.o.Kladno · Metallurgie
  • ŽOS Nymburk, a.s.Nymburk · Schienenfahrzeuginstandhaltungzos.sluzby.cz
  • ČKD Kutná Hora, a.s.Kutná Hora · Maschinenbauckdkh.cz
  • LEREIS INVEST s.r.o.Ostrava · Investitionstätigkeit
  • BEMARMARA CONSULTING, a.s.Benešov · Beratung
  • Agromont Vimperk spol. s r.o.Bohumilice · Landmaschinenagromont.cz
Unser Team

Menschen, die Ihren Fall führen.

Vom ersten Tag bis zum Ende des Verfahrens führt Ihre Akte ein erfahrener Jurist, der sie bis ins Detail kennt.

Porträt von JUDr. Jiřina Lužová
JUDr. Jiřina Lužová
Rechtsanwältin · Insolvenzverwalterin mit Sonderzulassung

Anwältin seit 1994. Konkurs- und Insolvenzrecht seit 1996, seit 2009 als Verwalterin mit Sonderzulassung. Gründerin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei mit über dreißigjähriger Erfahrung.

1994 →IS · 2009ČAK 7991
eisir.justice.cz →

Weitere Teammitglieder

  • JUDr. Tomáš Zíka
  • JUDr. Markéta Čermáková
  • JUDr. Radka Kovandová
  • Mgr. Pavlína Hovorková
  • Mgr. Tereza Štulcová
  • Ing. Iva Kučerová
  • Ing. Jiřina Lužová
  • Dana Koblihová
  • Simona Tomšů
  • Natálie Vančurová
  • Lucie Prosecká
  • Monika Trefilová
+ und weitere Spezialisten
Vermögensangebote

Aktuelle Vermögensverkäufe

Im Rahmen der von unserer Kanzlei verwalteten Insolvenzverfahren werden laufend Immobilien, Mobiliarvermögen und ganze Forderungsportfolios angeboten.

Derzeit sind keine aktiven Angebote verfügbar. Schauen Sie später wieder vorbei oder kontaktieren Sie uns direkt.

Interesse an einem der Angebote?

Angebote nehmen wir schriftlich entgegen. Wir senden Ihnen gerne die Bedingungen des jeweiligen Verkaufs und die Unterlagen aus der Akte zu. Die Anforderungen an eine Einreichung finden Sie im Detail jedes Angebots.

Wie man ein Angebot einreicht
Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Entschuldung und Konkurs?
Die Entschuldung (persönlicher Bankrott) ist in erster Linie für natürliche Personen bestimmt und ermöglicht dem Schuldner, einen Teil seiner Schulden zurückzuzahlen; die restlichen Verbindlichkeiten werden ihm nach Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen erlassen. Der Konkurs ist dagegen ein Liquidationsverfahren für natürliche wie juristische Personen: Das gesamte Vermögen des Schuldners wird verwertet und der Erlös unter den Gläubigern verteilt. Der entscheidende Unterschied: Nach Abschluss des Konkurses erlöschen unbezahlte Schulden nicht — die Gläubiger können sie weiterhin durchsetzen (z. B. im Wege der Zwangsvollstreckung) —, während der Schuldner nach erfolgreicher Entschuldung vom Rest seiner Schulden befreit ist.
Was bedeutet „Insolvenzverwalterin mit Sonderzulassung“?
Das Insolvenzgesetz teilt die Verwalter in zwei Kategorien ein: allgemeine und solche mit Sonderzulassung. Ein Verwalter mit Sonderzulassung darf die Funktion bei Finanzinstituten mit Sonderregime (Banken, Versicherungen, Spar- und Kreditgenossenschaften, Wertpapierhändlern und weiteren), bei großen Schuldnern (Jahresumsatz über 100 Mio. CZK oder 100 und mehr Beschäftigte) sowie in Fällen ausüben, die im Wege der Reorganisation gelöst werden. Die Zulassung erteilt das tschechische Justizministerium nach Ablegung einer anspruchsvollen Sonderprüfung, die alle 5 Jahre wiederholt werden muss. JUDr. Jiřina Lužová ist Inhaberin der Sonderzulassung seit 2009.
Wie funktioniert die Forderungsanmeldung?
Befindet sich Ihr Schuldner in der Insolvenz, müssen Sie Ihre Forderung innerhalb der im Eröffnungsbeschluss gesetzten Frist anmelden — in der Regel binnen zwei Monaten ab dessen Erlass. Die Anmeldung ist bereits ab Einleitung des Insolvenzverfahrens möglich, auf dem vorgeschriebenen Formular, und zwar persönlich, per Post, per Datenbox oder elektronisch beim zuständigen Insolvenzgericht (der Verlauf des Verfahrens lässt sich im Insolvenzregister ISIR verfolgen). Eine korrekt erstellte und fristgerechte Anmeldung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Erlösverteilung. Die Versäumung dieser Frist ist nicht heilbar — die Anmeldung bleibt unberücksichtigt und Ihre Forderung kann im Insolvenzverfahren nicht befriedigt werden.
Was kostet die rechtliche Vertretung?
Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Komplexität der Sache. Wir bieten Stundensätze sowie Pauschalvergütungen für überschaubare Fälle an. Die konkreten Bedingungen besprechen wir stets im Erstgespräch, das unverbindlich ist.
Wie lange dauert die Entschuldung?
Die Standarddauer der Entschuldung beträgt jetzt 3 Jahre — seit Oktober 2024 gilt eine Novelle des Insolvenzgesetzes, die diese Regel einheitlich für alle Schuldner eingeführt hat. Anstelle der früheren festen Schwellen von 30 % bzw. 60 % der beglichenen Schulden legt das Gericht nun individuell fest, welchen Teil der Forderungen der Schuldner begleichen muss — nach seinen Einkommensmöglichkeiten und Vermögensverhältnissen. Nach erfolgreicher Erfüllung der Bedingungen erlässt das Gericht die restlichen Schulden. Für vor Oktober 2024 eingeleitete Verfahren gilt noch die frühere Regelung (standardmäßig 5 Jahre, Verkürzung auf 3 Jahre bei Rückzahlung von mindestens 60 % der Schulden). Gesamtdauer und Befriedigungsquote der Gläubiger hängen stets vom konkreten Fall ab — dafür geben wir Ihnen gerne eine genauere Einschätzung.
Kann ich während des Verfahrens weiterarbeiten oder ein Unternehmen führen?
Ja. Ein Arbeitnehmer kann uneingeschränkt weiterarbeiten — den Teil des Lohns über der gesetzlich geschützten Grenze führt der Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter ab. Auch ein Selbstständiger kann sein Gewerbe fortführen, muss jedoch die Aufnahme oder Fortführung der Tätigkeit dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzeigen — anstelle von Lohnabzügen wird ihm eine aus dem erzielten Gewinn berechnete monatliche Vorauszahlungsrate festgesetzt, die er selbst entrichtet, und er muss regelmäßig Buchhaltung und Steuererklärung vorlegen sowie Vorauszahlungen auf die Sozial- und Krankenversicherung leisten. In beiden Fällen gilt das Verbot, neue Verbindlichkeiten einzugehen, die der Schuldner nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllen könnte, sowie die Pflicht, sich nach Kräften um die Befriedigung der Gläubiger zu bemühen (sein Einkommenspotenzial auszuschöpfen). Wenn Sie einen Stellenwechsel oder eine Ausweitung Ihrer Tätigkeit erwägen, empfehlen wir, dies vorab mit dem Verwalter und mit uns zu besprechen.
Kontakt

Vereinbaren wir eine Beratung

Eine Insolvenz hat öfter eine Lösung, als es scheint — aber die Zeit ist entscheidend. Je früher wir beginnen, desto mehr Wege bleiben offen. Die erste Beratung ist unverbindlich und vertraulich.

Datenbox
jx6yac9
Öffnungszeiten
Mo–Do, 8:30–16:00 / Fr, 8:30–14:30
Adresse
Dušní 22, 110 00 Prag 1
Karte mit Wegbeschreibung zur Kanzlei, öffnet Navigation auf Mapy.cz
Dušní 22, 110 00 Prag 1

Anfahrt

  • 01U-Bahn Linie A bis Staroměstská. Von dort ca. 5 Min. zu Fuß oder mit Bus Nr. 207 bis zur Haltestelle Právnická Fakulta.
  • 02U-Bahn Linie B bis Náměstí Republiky. Von dort ca. 10 Min. zu Fuß oder mit Bus Nr. 207 bis zur Haltestelle Právnická Fakulta.
  • 03Mit dem Auto: Bitte beachten Sie, dass die Parkmöglichkeiten direkt bei der Kanzlei sehr eingeschränkt sind.

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